Die Beendigung einer Gesellschaft kann Sie vor völlig neuen Herausforderungen stellen


Die GmbH in der Liquidation

Im Gegensatz zur Gründung einer GmbH, welche sich verhältnismäßig schnell und weitgehend unkompliziert gestaltet, kann die Liquidation einer GmbH ein komplexes und damit ein recht zeitaufwändiges Verfahren darstellen.

Die Liquidation eines Unternehmens ist nicht zwangsläufig ein Zeichen dafür, dass ein Unternehmen gescheitert ist, sondern vielmehr ein natürlicher/gesetzlicher Prozess unseres marktwirtschaftlichen Systems, in das neue Gesellschaften eintreten aber auch Gesellschaften ausscheiden. Die tatsächlichen Motive für die Abwicklung und Beendigung einer Gesellschaft sind verschiedenartig und reichen beispielsweise von fehlenden Zukunftsperspektiven, der Änderung des Tätigkeitsfeldes bis hin zur Zweckerreichung (sog. Zweckgesellschaft) oder mangels Unternehmensnachfolge bei Eintritt der Gesellschafter in den Ruhestand.

Auch die Bereinigung von Konzernstrukturen erfordert eine Auseinandersetzung mit passenden Abwicklungsmaßnahmen; sei es der Verkauf, die Verschmelzung oder eben auch die Regelliquidation der besagten Tochtergesellschaften.

Im Regelfall wird die Auflösung durch Beschluss der Gesellschafter herbeigeführt, weiteres regeln die §§ 60 ff. GmbHG.

Eine Liquidation ist kein Automatismus, es betrifft eine Vielzahl von Adressaten (Gesellschafter, Mitarbeiter, Gläubiger, Banken, Behörden etc.) Ebenso wie die Geschäftsführung einer werbenden Gesellschaft, entscheiden auch hier Erfahrung und Wissen über einen effizienten und erfolgreichen Verfahrensablauf bis hin zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.

Damit ist insgesamt festzuhalten, dass es für die Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit einer GmbH keine pauschale Herangehensweise gibt. Entscheidend kommt es hier regelmäßig auf den Einzelfall der aufzulösenden Gesellschaft und insbesondere auf die Wünsche und Ziele der Gesellschafter an.